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Arbeitsschutz

Betriebliche Hilfsmittel

Wenn gesundheitliche Gründe gegen die Ausübung der beruflichen Tätigkeit vorliegen, haben die Mitarbeitenden einen Anspruch auf betriebliche Hilfsmittel.
Ziel und Zweck ist es, die betroffene Person im Berufsleben zu halten.

Betriebliche Hilfsmittel können u.a. sein: Bildschirmlesegerät, Einhand-Tastatur, höhenverstellbarer Arbeitstisch, Sitzhilfe, orthopädischer Fahrersitz, orthopädische Sicherheitsschuhe oder Einlagen. Die erforderlichen betrieblichen Hilfsmittel werden durch die Betroffenen beantragt und verbleiben auch in deren Eigentum.
(Ausnahme: Bildschirmarbeitsplatzbrillen und baumustergeprüfte Sicherheitsschuhe für orthopädische Einlagen werden vom Arbeitsgeber gestellt und verbleiben auch in dessen Eigentum.) 

Kosten

Die Kosten für die betrieblichen Hilfsmittel trägt bzw. fördert die Deutsche Rentenversicherung Bund und muss teilweise durch die Betroffenen bezuschusst werden. Gerne unterstützen wir dich bei der Beantragung betrieblicher Hilfsmittel.